Am 26.08.2021, zwischen 21.30 Uhr und 22.10 Uhr, fuhr der Beschuldigte mit einem BMW 335i Coupé, Kennzeichen […], von Q._____ auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, wobei die Mindestabstandsmasse der Hinterreifen zum Fahrzeugchassis nicht eingehalten waren. Der Mangel führte dazu, dass die Hinterräder bei Fahrbahnunebenheiten, Kurvenfahrten und Gewichtsverlagerungen am Kotflügelrand und dem Radkasten entlangschliffen. Durch das leichte Streifen der Hinterräder am Kotflügel bei schon minimal eingefedertem Fahrwerk bestand die Gefahr eines beeinträchtigten Fahrverhaltens, einer Beschädigung der Reifen und somit eines Unfalls.