des vorhandenen Verkehrs, die Gefahr eines Verkehrsunfalls mit schweren Personenschäden zumindest in Kauf. 2. Mehrfaches Verursachen von unnötigem Lärm und Rauch (Art. 90 Abs. 1 SVG, Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 33 und Art. 34 VRV) Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, durch eine hohe Drehzahl des Motors beim Fahren in niedrigem Gang unnötigen Lärm und Rauch verursacht. Dossier 2.2 Tatort: Unbekannte Örtlichkeiten in der Schweiz Tatzeit: Zwischen Samstag, 01.05.2021, und Donnerstag, 26.08.2021 Fahrzeug: BMW 335I Coupe, Kennzeichen […]