Während der Fahrt kommunizierte der Beschuldigte über die Freisprechanlage seines BMW mit dem unbekannten Fahrer des Mercedes. Zunächst fuhren beide Personenwagen parallel zueinander auf der Autobahn mit einer zulässigen Geschwindigkeit. Der Fahrer des Mercedes erklärte über die bestehende Mobilfunkverbindung, dass er sogleich hupen werde («Ich hupe jetzt»), wobei die Hupe als Signal für den Start des Wettstreits galt. Der Beschuldigte bestätigte mündlich, dass er verstanden hatte. Auf das Signal beschleunigte der unbekannte Fahrer des Mercedes sein Fahrzeug.