Der Beschuldigte wusste, dass er sich mit B._____ auf einer Autobahn einen Wettstreit lieferte. Dass er dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritt, war für den Beschuldigten ebenfalls ersichtlich. Dem Beschuldigten ging es darum, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen, um die Leistungskraft des anderen Fahrzeuges zu überbieten. Dabei nahm er, angesichts der Dunkelheit, der eingeschränkten Sicht, der Ablenkung durch den parallel zu ihm fahrenden Mercedes und des vorhandenen Verkehrs, die Gefahr eines Verkehrsunfalls mit schweren Personenschäden zumindest in Kauf. Dossier 2.1