Die Beschuldigte bringt diesbezüglich keine Einwendungen vor und eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nicht ersichtlich. Es hat daher beim Urteil des Bezirksgerichts Aarau sein Bewenden. Die Geldstrafe beläuft sich aufgrund des Dargelegten auf Fr. 10'800.00 (120 x Fr. 90.00).