5. 5.1. Weiter wird der Beschuldigten mit Anklageschrift vorgeworfen, die 34 Lohnquittungen und den Arbeitsvertrag vom 4. September 2020 anlässlich einer angesetzten Schlichtungsverhandlung vorgelegt zu haben, um damit den Nichtbestand der von der Privatklägerin geltend gemachten Forderung beweisen und die Klage abweisen zu können (Anklagesachverhalt 2; act. 203, Absatz 3 [Vorgehen]).