2.3. Aus dem Anklagesachverhalt geht klar hervor, worin der angestrebte Vorteil der Beschuldigten bestehen soll. So habe die Beschuldigte gemäss Anklagschrift einerseits mit den eigens erstellten und unterzeichneten Quittungen (für die Jahre 2017 und 2019 bis 2021) sowie dem Arbeitsvertrag vom 4. September 2020 der Aufforderung ihres Buchhalters nachkommen und dafür sorgen wollen, dass der Buchhalter der G._____ GmbH eine vorschriftsgemässe Buchhaltung habe erstellen können.