2.2. Mit Eingabe vom 7. Februar 2023 meldete die Beschuldigte gegen das ihr am 31. Januar 2023 im Dispositiv zugstellte Urteil Berufung an. In der Folge wurde der Beschuldigten das begründete Urteil am 3. Oktober 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 11. Oktober 2023 stellt die Beschuldigte die folgenden Anträge: "1. Es sei das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich aufzuheben und die Berufungsklägerin sei vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB freizusprechen.