Total Fr. 8'005.10 Der Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 8'005.10 auferlegt. 6. Die Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin die gerichtlich auf Fr. 3'477.95 (inkl. 248.65 MwSt.) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen (Art. 433 StPO). -4- 7. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selbst."