1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 8. November 2022 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den zur Anklage erhobenen Strafbefehl am 10. November 2022 an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 25. Januar 2023 erkannte das Präsidium des Strafgerichts Aarau: "1. Die Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB.