In einer angesetzten Schlichtungsverhandlung legte die Beschuldigte als Geschäftsführerin der G._____ GmbH die 34 nachgebildeten Lohnquittungen und den nachgebildeten Arbeitsvertrag vom 4. September 2020 vor, um damit den Nichtbestand der Forderung zu beweisen und die Klage abzuwehren. Ihr war stets bewusst, dass sie sich durch das beschriebene Vorgehen einen ihr nicht zustehenden Vorteil verschaffen wollte." -3-