Die Beschuldigte, welche von der Privatklägerin für gewisse Lohnauszahlungen keine Quittung verlangt und andere Quittungen verloren hatte, meldete sich bei der Privatklägerin, um die notwendigen Unterschriften auf den Quittungen und dem aktuell gültigen - nicht schriftlich vereinbarten - Arbeitsvertrag nachträglich einzuholen. Die Privatklägerin verweigerte jedoch die nachträgliche Unterschrift auf den genannten Dokumenten. Um der Aufforderung des Buchhalters nachzukommen, erstellte die Beschuldigte zwischen Ende des Jahres 2020 und Anfang des, Jahres 2021 im B.__