5.4. Zusammengefasst ist der Beschuldigte für die mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 720.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. 6. 6.1. Die Berufung des Beschuldigten erweist sich als unbegründet und ist daher abzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 (§ 18 VKD) vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO).