Auch wenn sich die Vorfälle frühmorgens auf der Autobahn ereigneten, ist dennoch mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen, was im Übrigen auch der Fall war (siehe Videoaufzeichnungen vom 15. Mai 2022). Gleichwohl ist der Beschuldigte bei den zwei ihm vorgeworfenen Streckenabschnitten massiv zu schnell gefahren, ohne Rücksicht auf die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu nehmen, und hat damit rücksichtslos gehandelt. Folglich hat er jeweils - 10 -