Ziffer 21 Abs. 3 und Abs. 4 der ASTRA- Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr). Entsprechend hatte die Polizei entgegen der Vorbringen des Beschuldigten im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren auch keine Weisungen des ASTRA zu beachten. Dass es sich bei der vorliegenden Geschwindigkeitsmessung nicht um eine solche i.S. der VSKV-ASTRA handelt, schliesst gemäss zitierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht aus, dass das Gericht -6-