Die Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei Aargau hat mit Hilfe der Videoaufzeichnungen der Nachfahrt die durchschnittliche Geschwindigkeit des fraglichen Fahrzeugs mittels einer mathematisch-technischen Berechnungsmethode bestimmt (sogenannte Weg-Zeit-Analyse, UA act. 15 ff.). Die VSKV-ASTRA, welche Regeln über bestimmte Messsysteme aufstellt, findet auf eine solche Geschwindigkeitsermittlung keine Anwendung (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 6B_921/2014 vom 21. Januar 2015 E. 1.3.3; Ziffer 21 Abs. 3 und Abs. 4 der ASTRA- Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr).