Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung schliessen die Regeln betreffend den Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei Geschwindigkeitskontrollen eine anderweitige Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht aus und lassen die freie Beweiswürdigung der Gerichte unberührt. Das ASTRA verfügt über keine delegierte Gesetzgebungskompetenz, welche ihr erlauben würde, für die Gerichte verbindliche und von der Strafprozessordnung abweichende Regeln für die Beweiswürdigung zu erlassen (Urteile des Bundesgerichts 6B_443/2021 vom 9. Mai 2022 E. 1.5.2; 6B_921/2014 vom 21. Januar 2015 E. 1.3.2; 6B_20/2014 vom 14. November E. 6.5).