141 Abs. 2 StPO unterliegt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_468/2022 vom 12. Januar 2023 E. 2.2). Nach dem Gesagten erweist sich die Dokumentation der Nachfahrt mit dem polizeilichen Diensthandy als zulässige und geeignete Beweiserhebungsmassnahme, zumal das im Polizeifahrzeug eingebaute Videomesssystem aus technischen Gründen ausgefallen war. 3.1.3. Hinsichtlich der Frage betreffend die Zulässigkeit der Weg-Zeit-Analyse ergibt sich Folgendes: