3.1.2. Die Videoaufzeichnungen sind entgegen dem Beschuldigten nicht eine Messart im Sinne der VSKV-ASTRA, sondern die Grundlage, aufgrund welcher eine Geschwindigkeitsmessung mittels Weg-Zeit-Analyse überhaupt hat vorgenommen werden können. Aufgrund dessen ist in einem ersten Schritt die Rechtmässigkeit der Videoaufzeichnungen mit dem Diensthandy der Polizisten abzuhandeln, bevor in einem zweiten Schritt auf die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung mittels Weg-Zeit-Analyse eingegangen wird.