3.1. 3.1.1. Zunächst ist strittig, ob die am 15. Mai 2022 im Rahmen der polizeilichen Nachfahrt mit dem Diensthandy erstellten Videoaufnahmen (UA act. 031) sowie die darauf basierende Geschwindigkeitsermittlung (Weg-Zeit- Analyse vom 28. Juni 2022) verwertbar sind.