Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 24. November 2022 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Geschwindigkeitsüberschreitung (Art. 90 Abs. 2 SVG) zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 950.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe.