4. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Drogen und Gegenstände werden eingezogen: - 0.3 Gramm Marihuana - Mobiltelefon Samsung S20+, […] - Mobiltelefon Samsung S8, […] - Mobiltelefon Samsung S6 inkl. Ladekabel - Tablet Samsung Galaxy inkl. Ladekabel Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 4'900.00 auszurichten.