Der Beschuldigte besass auf verschiedenen Mobiltelefonen und einem Tablet eine sehr grosse Anzahl (über 500 Bilddateien und über 100 Videodateien) Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen enthielten und massive Übergriffe auf Kinder zeigten (unter anderem Oral-, Vaginal- oder Analverkehr mit erwachsenen Männern). Er ist freiwillig einem Gruppenchat des Messenger-Dienstes «KIK» beigetreten, um diese Dateien mit anderen Teilnehmern der Gruppe auszutauschen (vorinstanzliches Urteil E. 4.1.3; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4).