Durch das Schlagen seines Penis gegen den geöffneten Mund von C._____ simulierte der Beschuldigte wissentlich und willentlich die Durchführung von Oralverkehr. Den geschilderten Vorgang zeichnete der Beschuldigte jeweils gleichzeitig auf Video auf und speicherte diese auf seinem Mobiltelefon Samsung S8 ab. Ebenso schickte er die beiden Videodateien wissentlich und willentlich zu einem unbekannten Zeitpunkt via WhatsApp an seine Freundin, B._____. Ort: […] Zeit: unbekannter Zeitpunkt