4. Konsum von harter Pornografie, Herstellen harter Pornografie, Inverkehrbringen harter Pornografie Der Beschuldigte betrachtete zu einem unbekannten Zeitpunkt an seinem Wohnort in […] wissentlich und willentlich die unter Ziffer 2 genannten Bilder von C._____ auf seinem Tablet Samsung Galaxy. Während dem Betrachten der Bilder befriedigte sich der Beschuldigte selber. Den geschilderten Vorgang zeichnete der Beschuldigte gleichzeitig auf Video auf und speicherte dieses auf seinem Mobiltelefon Samsung S8 ab. Ebenso schickte er die Videodatei wissentlich und willentlich zu einem unbekannten Zeitpunkt via KIK an mehrere unbekannten Nutzer eines Gruppenchats.