Die von den anderen Gruppenmitgliedern versandten Bild- und Videodateien speicherte der Beschuldigte, nachdem er diese konsumiert hatte, auf seinen Geräten ab, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut konsumieren zu können bzw. um diese in anderer Form via KIK erneut zum Teilen einzusetzen. Der Beschuldigte konnte so über den eingangs genannten Zeitraum Bild- und Videodateien im Umfang wie unter Ziff. 1 beschrieben ansammeln. Ort: […] Zeit: Montag, 25. Mai 2020 bis Donnerstag, 29. April 2021