3. Mehrfaches Inverkehrbringen von harter Pornografie, mehrfaches Herstellen harter Pornografie, mehrfaches Herstellen harter Pornografie zum eigenen Konsum, mehrfache Konsum von harter Pornografie Der Beschuldigte hat an seinem Wohnsitz an der […] in […] im Zeitraum zwischen Montag, 25. Mai 2020 und Donnerstag, 29. April 2021 an mehreren unterschiedlichen Tagen wissentlich und willentlich über einen speziell zum Zweck des Austauschs von harter Pornografie erstellten Gruppenchats des Messenger-Dienstes "KIK" Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt mit anderen unbekannten Personen geteilt. Inverkehrbringen durch den Beschuldigten: