Gegenstand Pornografie usw.; Tätigkeitsverbot -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 27. Juli 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Pornografie (Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 BetmG). Der Sachverhalt gemäss Anklage lautete wie folgt: I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO)