Der amtliche Verteidiger war mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen, die sich auch nicht als besonders schwierig erwiesen haben, bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 4'390.25 entschädigt worden ist, bestens vertraut und es wurde insbesondere an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten. Er verfügte bereits über fundierte Kenntnisse der Akten und konnte im Berufungsverfahren weitgehend auf eigene frühere Ausführungen abstellen.