Auf die im Nachgang der Berufungsverhandlung eingereichte Kostennote des amtlichen Verteidigers vom 27. September 2024 kann nur teilweise abgestellt werden. Der geltend gemachte Aufwand von 25.83 Stunden erweist sich, wie nachfolgend aufgezeigt wird, als deutlich überhöht und ist entsprechend zu kürzen.