Es hat sich dabei um einen Verkehrsunfall vom 27. September 2023 gehandelt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 28. März 2024 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern i.S. des SVG zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Hierzu führte er anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass er aufgrund seiner finanziellen Probleme die Autoversicherung nicht habe bezahlen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11).