Diese sind jedoch nicht einschlägig und vermögen keine negative Legalprognose zu begründen. Es handelt sich einerseits um den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 21. Februar 2024, mit dem der Beschuldigte wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 800.00 bestraft worden ist. Es hat sich dabei um einen Verkehrsunfall vom 27. September 2023 gehandelt.