4.5.2. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Der Deliktsbetrag der begangenen Straftaten beläuft sich insgesamt auf Fr. 14'556.70. Sowohl der Deliktsbetrag, der sich auf mehr als das Doppelte des einem Haushalt pro Monat durchschnittlich zur Verfügung stehenden Einkommens beläuft, als auch das Verschulden sind nicht zu bagatellisieren. Der Beschuldigte hat mit seinem Verhalten zulasten des schweizerischen Sozialsystems, das primär auf Solidarität und Loyalität und nicht auf Überwachung beruht, einen nicht unerheblichen finanziellen Nachteil bewirkt.