Dieser hat im Urteil Nr. 52232/20 vom 17. September 2024 i.S. P.J. und R.J. gegen die Schweiz (betreffend das Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020) entschieden, dass die Schweiz einen Mann aus Bosnien und Herzegowina zu Unrecht ausgewiesen habe und dessen Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt habe. Die schweizerischen Gerichte hatten im zu beurteilenden Fall erwägt, dass das öffentliche Interesse höher zu gewichten sei als das private, was insbesondere mit der Anlasstat, einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz,