die Schweizer Wirtschaftsordnung. Immerhin ist dem Beschuldigten zugute zu halten, dass er gemäss seinen Aussagen wieder arbeitstätig ist, auch wenn er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen konnte. Er hat jedoch Abrechnungen eingereicht, die belegen, dass er temporär als Monteur bei der K._____ arbeitet und dieser jeweils pro Einsatz Rechnung stellt. Gemäss seinen Aussagen verdiene er so monatlich durchschnittlich Fr. 6'000.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 ff., Beilage 3 zum Protokoll Berufungsverhandlung).