Seine Selbstständigkeit steht auch in engem Zusammenhang zur vorliegenden Delinquenz. Gemäss den Ausführungen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung ist die selbstständige Erwerbstätigkeit unterdessen gescheitert und der Handelsregistereintrag der Firma wurde gelöscht. Während seiner Tätigkeit hatte er seine Aufträge über die Plattform J._____ erhalten, gemäss seinen Ausführungen habe er schliesslich jedoch nur einen Bruchteil der Zahlungen für die geleistete Arbeit erhalten. Aufgrund dessen sei er heute auch verschuldet, er habe Schulden in der Höhe von Fr. 40'000.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17). Die hohen Schulden sprechen gegen eine gelungene Integration in