4.4.4. In beruflicher Hinsicht ist die Integration des Beschuldigten insgesamt als durchschnittlich zu bezeichnen. Er hat in der Schweiz nach der Schule zwei Berufslehren zum Industriepolsterer und zum Schweisser absolviert. Er hat sodann 19 Jahre lang bei der ehemaligen Fabrik F._____ in T._____ als Polsterer/Montagefachkraft gearbeitet. Als das Unternehmen im Jahr 2019 geschlossen worden ist, war der Beschuldigte lediglich einen Monat arbeitslos, bevor er bei der I._____ eine Anstellung als Schweisser - 17 -