4.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger der Türkei. Er hat mit dem Betrug eine Katalogstraftat für eine obligatorische Landesverweisung begangen und ist somit unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen (Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB).