4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 66a StGB unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für die Dauer von 5 Jahren des Landes verwiesen. Der Beschuldigte hat mit Berufung beantragt, es sei von der Landesverweisung abzusehen. Es liege ein schwerer persönlicher Härtefall vor und die privaten Interessen des Beschuldigten am Verbleib würden die öffentlichen Wegweisungsinteressen überwiegen (Berufungsbegründung S. 7 ff., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 18 ff.).