Hieran vermag die Tatsache nichts zu ändern, dass er zunächst noch geglaubt haben dürfte, beim Aufbau der Selbstständigkeit finanziell unterstützt zu werden. Im Gespräch vom 16. Februar 2022 wurde ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass er finanziell nicht unterstützt werde bzw. keine Planungsphasentaggelder genehmigt würden, woraufhin er den Tatentschluss zum Betrug fasste. Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte er, gewusst zu haben, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder habe, da ihm dies mitgeteilt worden sei und dass er gewusst habe, etwas Unrechtes zu tun, als er die falschen Angaben gemacht habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5).