Nachdem der Beschuldigte zahlreiche Male weitere (unwahre) Angaben gemacht und sodann sogar (gefälschte) Urkunden eingereicht hat, wurde zunächst weitergezahlt, die letzte Auszahlung fand am 27. April 2022 statt. Die Arbeitslosenkasse war nicht gehalten, den Beschuldigten als Antragsteller quasi einem Generalverdacht zu unterstellen. Aufgrund der zahlreichen Schreibfehler in den beiden gefälschten Urkunden wurde sie jedoch auf mögliche Unstimmigkeiten aufmerksam und hat sodann beim Vermieter nachgefragt und festgestellt, dass die Urkunden gefälscht sind. Sie hat die Zahlungen eingestellt und den Anspruch des Beschuldigten auf Arbeitslosentaggelder verneint.