Eine die Arglist ausschliessende Opfermitverantwortung ist vorliegend ebenfalls zu verneinen. Die Arbeitslosenkasse E._____ wurde zunächst aufgrund der unterschiedlichen mündlichen Angaben des Beschuldigten zu seiner geplanten Selbstständigkeit auf diese aufmerksam und hat hierzu weitere Angaben verlangt. Am 9. März 2022 (UA act. 77) gab es vorerst einen Zahlungsstopp und der Beschuldigte wurde zu mehrfachen Stellungnahmen und der Einreichung von Unterlagen aufgefordert. Nachdem der Beschuldigte zahlreiche Male weitere (unwahre) Angaben gemacht und sodann sogar (gefälschte) Urkunden eingereicht hat, wurde zunächst weitergezahlt, die letzte Auszahlung fand am 27. April 2022 statt.