Der Beschuldigte war im fraglichen Zeitraum vorbereitend für die spätere selbstständige Tätigkeit tätig. Er gab an, er habe im Hinblick auf diese Tätigkeit die Werkstatt eingerichtet und insbesondere Möbel für die Werkstatt gezimmert. Weiter hat der Beschuldigte im Tatzeitraum bereits -8-