Hinzu kommt, dass er der Arbeitslosenkasse E._____ durch zahlreiche mündliche und schriftliche Zusicherungen zu verstehen gegeben hat, nicht selbstständig tätig zu sein. Weiter hat er auch verneint, überhaupt Pläne für eine Selbstständigkeit gehabt zu haben und Investitionen getätigt zu haben. Die Wiederholung und gegenseitige Abstimmung falscher Angaben belegen ebenfalls die besonderen Machenschaften des Beschuldigten zur Täuschung der Arbeitslosenkasse E._____.