Er führte zudem aus, der Mietvertrag sei gekündigt und es hätte keine Investitionen im Hinblick auf die Tätigkeit gegeben (UA act. 59 ff.). Im Sinne eines Nachweises reichte der Beschuldigte der Arbeitslosenkasse in der Folge ein als «Kündigung der Schreinerei und Lagerraum» bezeichnetes Schreiben von ihm als Mieter an die D._____ AG als Vermieterin vom 28. Februar 2022 ein (UA act. 74). Auf Nachfrage der Arbeitslosenkasse hin reichte der Beschuldigte sodann ein als «Kündigungsbestätigung Lagerraum und Schreinerei» bezeichnetes Schreiben der D._____ AG an ihn vom 2. März 2022 ein (UA act. 62). Beide Schreiben sind vom jeweiligen (vermeintlichen) Absender unterzeichnet.