In der Folge wurde am 9. März 2022 vorerst ein Zahlungsstopp angeordnet (UA act. 77) und es wurde die Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten bzw. seine Vermittlungsfähigkeit überprüft. Am 17. März 2022 hat der Beschuldigte im Formular «Fragebogen für selbstständig Erwerbende oder in eigener Firma Beschäftigte» bestätigt, keiner selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Er schrieb dort handschriftlich «Ich habe kein Firma» und gab namentlich an, keine Pläne für eine selbstständige Erwerbstätigkeit zu haben und keinen Mietvertrag zu haben (UA act.