Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 12. Mai 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Beschuldigten Anklage wegen Urkundenfälschung und Betrugs, eventualiter unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung (GA act. 1 ff.). 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach fällte am 10. März 2023 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des Betrugs i.S.v. Art. 146 Abs. 1 StGB sowie der Urkundenfälschung i.S.v. Art. 251 StGB.