Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 2'170.00 auferlegt. 10. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 9. Juni 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 12. Juni 2023 sinngemäss Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 11. September 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit undatierter Eingabe (eingegangen am 2. Oktober 2023) erklärte der Beschuldigte Berufung und verlangte, dem Privatkläger keine Parteientschädigung bezahlen sowie keine Kosten für das Berufungsverfahren tragen zu müssen.