Zu beachten ist jedoch weiter, dass die Videoüberwachung gemäss dem Reglement Videoüberwachung der Strasseninfrastruktur im Rahmen der Aufgabenerfüllung des BVU bzw. der mit der Sicherheit und Optimierung der Strasseninfrastruktur des Kantons beauftragten Unterabteilung Verkehrsmanagement der Abteilung Tiefbau des BVU erfolgt (vgl. § 1 und 2) und auf der Aarauerstrasse in Schafisheim (Knoten: Talhard) gemäss Anhang 2 die Verkehrsbeobachtung bezweckt (vgl. auch Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft S. 2). Zweck der Videoanalage ist es somit, die Steuerung von neuralgischen Verkehrsknoten oder -strecken zu unterstützen und optimieren (§ 15 Reglement Videoüberwachung der Strassen-