Die von einem Tatverdacht losgelöste optisch-elektronische Überwachung der Aarauerstrasse in Schafisheim (Höhe Jumbo) vom 4. September 2021 wurde jedoch nicht gestützt auf § 36a Abs. 1 PolG angeordnet. Denn es findet sich keine solche Anordnung eines Kaderangehörigen der Kantonspolizei (vgl. § 12a Abs. 1 lit. g PolG) in den Akten und es wurde eine solche – soweit ersichtlich –, wie in § 21 Abs. 3 PolV (SAR 531.211) vorgesehen, im Amtsblatt des Kantons Aargau auch nicht publiziert.